Allgemeine Geschäftsbedingungen der Grafix GmbH

  1. ALLGEMEINES

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller mit der Grafix GmbH geschlossenen Verträge. Alle Aufträge werden von uns nur zu unseren nachfolgenden Geschäftsbedingungen angenommen. Eine Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser Bedingungen. Abänderungen und Abweichungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Die Gültigkeit des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und uns ist unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Deren Beschaffung ist Sache des Auftraggebers, es sei denn, es ist anders vereinbart. Die Kosten und die Genehmigungsgebühren trägt in jedem Fall der Auftraggeber. Dies gilt auch für die uns schon entstandenen Kosten, wenn die Genehmigung endgültig versagt wird. Für alle Rechte, Pflichten und Streitigkeiten aus den mit uns getätigten Geschäften gilt der Sitz der Grafix GmbH als Erfüllungsort und Gerichtsstand; dies gilt auch für Rechtsstreitigkeiten aus Wechsel- und Urkundsprozessen und die gerichtliche Klärung urheberrechtlicher Ansprüche. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die geltenden Geschäftsbedingungen sind ausschließlich. Geschäftsbedingungen, die der andere Vertragspartner verwendet, haben keine Gültigkeit. Sind eine oder mehrere dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt diejenige wirksame Regelung, die der gewollten Regelung am nächsten kommt.

 

  1. ANGEBOTE, AUFTRÄGE & URHEBERRECHT

Unsere Angebote sind freibleibend. Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Für jede Verwendung der von uns hergestellten Skizzen, Entwürfe, Muster u.ä. gelten neben den getroffenen Vereinbarungen stets die Bestimmungen der Eigentums- und Urheberrechtsgesetze. Die von uns hergestellten Werke sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht und nicht zu Ausschreibungszwecken verwendet werden. Die Urheberrechte gehen regelmäßig nicht mit der Abgabe der Werke an den Auftraggeber über. Das Urheberschutzrecht des Auftraggebers an den uns zur Bearbeitung oder Vervielfältigung übergebenen Unterlagen, Vorlagen, Filmen etc. wird grundsätzlich vorausgesetzt. Alle rechtlichen Folgen aus einer Verletzung desselben sind ausschließlich vom Auftraggeber zu tragen. Dies gilt auch für den Fall der Verletzung anderer gesetzlicher Bestimmungen.

 

  1. PREISE & ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Unsere Preise sind Nettopreise zzgl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuer und verstehen sich ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht und Versicherung. Die Beträge sind sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung ohne Abzug fällig. Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung am Tag der Fälligkeit unserer Rechnung ein. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basissatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes p.a. zu belasten, bezogen auf den Rechnungsendbetrag. Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Auftraggebers, Abzüge an unseren Rechnungsbeträgen, insbesondere wegen behaupteter Mängel, sowie die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsendbetrages bleibt das erstellte Werk oder deren Skizzen, Muster, Entwürfe u.ä. sowie die hieraus abzuleitenden Nutzungsrechte Eigentum der Grafix GmbH. Besteller, die im Auftrag Dritter handeln, bleiben uns gegenüber in Vertragshaftung, bis die Zahlung bei uns eingeht.

 

  1. STORNIERUNG VON AUFTRÄGEN

Für den Fall, dass die Vertragspartei vom Vertrag zurücktritt, gilt folgendes:

  • bei Rücktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn werden 25% des Mietzinses fällig
  • bei Rücktritt bis 8 Tage vor Mietbeginn werden 50% des Mietzinses fällig
  • bei Rücktritt bis 4 Tage vor Mietbeginn wird der Mietzins in voller Höhe fällig

Die Verlegung eines Termins versteht sich grundsätzlich als Storno. Auslagen für Materialien, die von der Grafix GmbH speziell für die Durchführung des Auftrags eingekauft worden sind, sind stets in voller Höhe zu bezahlen.

 

  1. MIETBEDINGUNGEN

Der Mieter hat die gemietete Ware sorgfältig zu behandeln. Veränderungen an der gemieteten Ware dürfen nicht vorgenommen werden. Verschmutzungen, Kleberänder, Aufkleber etc. sind vor Rückgabe sorgfältig zu entfernen, anderenfalls wird der Aufwand für Reinigung in Rechnung gestellt. Der Mieter trägt das uneingeschränkte Haftungsrisiko für den Verlust der gemieteten Ware sowie für Beschädigungen, die auf unsachgemäßer Handhabung oder unsachgemäßem Einsatz beruhen. Beim Überschreiten der ursprünglich vereinbarten Mietzeit wird dem Mieter die tatsächliche Mietzeit berechnet. Die gemietete Ware bleibt grundsätzlich Eigentum der Grafix GmbH und zwar auch dann, wenn durch Überschreiten der Mietdauer der zu berechnende Mietpreis dem Kaufpreis entspricht. Der Mieter erwirbt durch die Miete keinen Anspruch auf Anrechnung des Mietpreises auf den Kaufpreis.

 

  1. LIEFERUNGEN

Der Versand des Werkes erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Sofern er keine besondere Anweisung erteilt, wählen wir die Versendungsart nach billigem Ermessen aus. Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers und auf dessen Kosten abgeschlossen.

Grundsätzlich sind wir bemüht, die Terminwünsche des Auftraggebers einzuhalten. Betriebsstörungen, sowohl im eigenen Betrieb wie in fremden, von denen die Herstellung und der Transport abhängig sind, verursacht durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen sowie durch alle von der Grafix GmbH nicht selbst zu verantwortenden Gegebenheiten befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise und berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.

 

  1. BEANSTANDUNGEN & HAFTUNG

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb von 5 Tagen gegenüber der Grafix GmbH schriftlich anzuzeigen. Gibt uns der Auftraggeber nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Sachmangel zu überzeugen, oder stellt er auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Rechte auf Anerkennung des Sachmangels. Bei berechtigten Beanstandungen können wir je nach Art die Mängel beseitigen oder gegen Rückgabe der Ware Ersatzlieferung vornehmen. Alle weiteren Ansprüche, insbesondere auf Wandlung oder Schadenersatz sowie Aufrechnung und Zurückbehaltung sind ausgeschlossen. Eine Haftung für Beschädigung oder Abhandenkommen von Arbeitsvorlagen, Reproduktionsunterlagen, Farbmustern oder sonstigen übergebenen Gegenständen übernehmen wir nicht. Die Zurückhaltung der Zahlung bei Nichteingang der Ware, bei Mängelrügen oder bei irgendwelchen Gegenansprüchen ist ausgeschlossen.

 

Stand: Feb 2022